Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.04.2012, Az. 2 StR 622/11

2. Strafsenat | REWIS RS 2012, 7027

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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

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Gegenstand

Wiederholte Richterablehnungen im Strafverfahren: Mitwirkende Richter in den Ablehnungsverfahren


Tenor

[X.] am [X.] Dr. [X.] und [X.] sowie [X.]in am [X.] Dr. [X.] sind wegen Besorgnis der Befangenheit an der Mitwirkung bei der Entscheidung über die Ablehnungsgesuche gegen [X.] am [X.] [X.] sowie [X.] am [X.] Prof. Dr. Fischer und Prof. Dr. [X.] gehindert.

Gründe

1

[X.] des 2. Strafsenats an sich zur Entscheidung über die Ablehnungsgesuche des Angeklagten gegen [X.] am [X.] [X.] sowie [X.] am [X.] Prof. Dr. Fischer und Prof. Dr. [X.] berufenen Richter am [X.] Dr. [X.] und [X.] sowie Richterin am [X.] Dr. [X.] haben gemäß § 30 StPO angezeigt, dass gegen sie in einer anderen beim Senat anhängigen Sache aus den gleichen Gründen, wie sie in vorliegendem Revisionsverfahren vorgetragen worden sind, ein Ablehnungsgesuch angebracht worden ist. Unter Bedacht auf das aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG folgende Gebot, dass auch im [X.] ein "Entscheiden in eigener Sache" zu vermeiden ist (vgl. [X.] NJW 2005, 3410), schließt es dieser Umstand aus, dass sie an der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch in vorliegender Sache mitwirken (vgl. [X.], 45).

Appl                                  Roggenbuck                                  Cierniak

                  [X.]                                         [X.]

Meta

2 StR 622/11

24.04.2012

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Beschluss

Sachgebiet: StR

vorgehend LG Bonn, 17. Mai 2011, Az: 21 KLs 664 Js 366/09 - 4/11

Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 24 Abs 2 StPO

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.04.2012, Az. 2 StR 622/11 (REWIS RS 2012, 7027)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 7027


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 StR 622/11

Bundesgerichtshof, 2 StR 622/11, 04.07.2012.

Bundesgerichtshof, 2 StR 622/11, 09.05.2012.

Bundesgerichtshof, 2 StR 622/11, 24.04.2012.


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