Aktenzeichen 2 StR 346/11

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ECLI:
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RCN:
RCNJ9EJXJE8N475FGW

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.02.2012

Doppelvorsitz in zwei Strafsenaten des Bundesgerichtshofs: Überprüfung der ordnungsgemäßen Besetzung von Amts wegen; richterliche Unabhängigkeit im Licht von Beschleunigungsgebot und Rechtsschutzgewährungsanspruch

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.01.2012

Doppelvorsitz in zwei Strafsenaten des Bundesgerichtshofs

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Verfahrensgang

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Az. 2 StR 346/11
Bundesgerichtshof, 2 StR 346/11, 08.02.2012. Bundesgerichtshof, 2 StR 346/11, 11.01.2012.
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