Aktenzeichen 2 StR 620/11

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RCN:
RCNBF3SNVCZX5WQJ32

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.05.2012

Ablehnungsgesuch gegen Richter eines Strafsenats des BGH: Auseinandersetzung der abgelehnten Richter mit dem Präsidium des BGH über die Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Geschäftsverteilung des Strafsenats

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Verfahrensgang

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Az. 2 StR 620/11
Bundesgerichtshof, 2 StR 620/11, 09.05.2012.
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