Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.12.2008, Az. VIII ZR 198/07

VIII. Zivilsenat | REWIS RS 2008, 207

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] [X.] ZR 198/07
vom 16. Dezember 2008 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 16. Dezember 2008 durch den Vorsitzenden [X.], die Richter [X.] und [X.], die Rich-terin [X.] sowie [X.] Achilles beschlossen: Die Anhörungsrüge der Beklagten gegen den Senatsbeschluss vom 23. September 2008 wird zurückgewiesen. Gründe: Der Senat hat in dem Beschluss vom 23. September 2008 das von der Anhörungsrüge als übergangen gerügte Vorbringen geprüft, aber für nicht durchgreifend erachtet. Von einer weiterreichenden Begründung sieht er auch in diesem Verfahrensabschnitt in entsprechender Anwendung des § 544 Abs. 4 Satz 2 ZPO ab ([X.], Beschluss vom 28. Juli 2005 - [X.], NJW-RR 2006, 63 unter [X.]). 1 Ball [X.] [X.] [X.] [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 30.06.2005 - 27 O 644/01 - [X.], Entscheidung vom 28.06.2007 - 2 U 205/03 -

Meta

VIII ZR 198/07

16.12.2008

Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 16.12.2008, Az. VIII ZR 198/07 (REWIS RS 2008, 207)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2008, 207

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.