BayObLG München, Entscheidung vom 22.07.2021, Az. 102 AR 51/21

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Gegenstand

Fluggastrecht, Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Gerichtsstand, Mitgliedstaat, Leistungen, Vertragsschluss, Anspruch, Spanien, Klage, Fluggast, Pauschalreise, Erstattung, Reisekosten, Leistung, besonderer Gerichtsstand, abweichende Rechtsauffassung, durch Dritte


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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102 AR 51/21

22.07.2021

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 22.07.2021, Az. 102 AR 51/21 (REWIS RS 2021, 3829)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 3829

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