Aktenzeichen X ZR 10/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:120520UXZR10.19.0
RCN:
RCNPDPK2WDJD7RNMMV

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.05.2020

Einheitlicher Gerichtsstand für Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung

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