Aktenzeichen VIII ZR 108/12

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 07.11.2012

Internationaler Warenkauf: Erfüllung der geschuldeten Lieferleistung am benannten Bestimmungsort als Bringschuld bei Vereinbarung des Incoterm DDP; zuständigkeitsbegründende Wirkung der Erfüllungsortsvereinbarung

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