Aktenzeichen 102 AR 51/21

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RCN:
RCN9T57LY3Q3CJDS6M

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BayObLG München: Entscheidung vom 22.07.2021

Fluggastrecht, Schadensersatz, Schadensersatzanspruch, Gerichtsstand, Mitgliedstaat, Leistungen, Vertragsschluss, Anspruch, Spanien, Klage, Fluggast, Pauschalreise, Erstattung, Reisekosten, Leistung, besonderer Gerichtsstand, abweichende Rechtsauffassung, durch Dritte

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