Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 03.09.2003, Az. VIII ZR 188/03

VIII. Zivilsenat | REWIS RS 2003, 1783

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/03vom3. September 2003in dem [X.] 2 -Der VIII. Zivilsenat des [X.] hat am 3. September 2003 durchdie Vorsitzende Richterin [X.] und [X.] Leimert, [X.], [X.] und [X.]:Der erneute Antrag der Beklagten, die Zwangsvollstreckung ausdem Urteil der 1. Zivilkammer des [X.] vom 25. [X.] einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.Gründe:Auf die Gründe des [X.] vom 19. August 2003 wird [X.]. Der erneute Antrag der Beklagten auf einstweilige Einstellung [X.] rechtfertigt keine andere Beurteilung. Entgegen der [X.] der Beklagten kann in der Bezugnahme auf ihren Berufungsbegrün-dungsschriftsatz in der mündlichen Verhandlung vom 11. Juni 2003, der auch- 3 -einen - schon vom Berufungsgericht am 17. April 2003 beschiedenen - Einstel-lungsantrag nach § 719 Abs. 1 ZPO enthält, ein [X.] § 712 ZPO nicht gesehen werden.[X.] Dr. Leimert [X.] Dr. Frellesen Felsch

Meta

VIII ZR 188/03

03.09.2003

Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 03.09.2003, Az. VIII ZR 188/03 (REWIS RS 2003, 1783)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2003, 1783

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.