Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.03.2010, Az. 2 B 1/10, 2 B 1/10 (2 C 13/10)

2. Senat | REWIS RS 2010, 8602

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Gegenstand

Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Besitz kinderpornographischer Schriften


Gründe

1

Die Revision ist nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO i.V.m. § 69 [X.] zuzulassen. Die angestrebte Entscheidung erscheint geeignet, zur Klärung der Frage beizutragen, nach welchen Bemessungskriterien die erforderliche Disziplinarmaßnahme für das Dienstvergehen des Besitzes kinderpornographischer Schriften, strafbar gemäß § 184b Abs. 4 Satz 2 StGB, zu bestimmen ist.

Meta

2 B 1/10, 2 B 1/10 (2 C 13/10)

10.03.2010

Bundesverwaltungsgericht 2. Senat

Beschluss

Sachgebiet: C

vorgehend Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, 29. September 2009, Az: 7 A 323/09, Urteil

§ 13 BDG, § 184b Abs 4 S 2 StGB

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.03.2010, Az. 2 B 1/10, 2 B 1/10 (2 C 13/10) (REWIS RS 2010, 8602)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 8602

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