Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 01.04.2004, Az. III ZR 231/03

III. Zivilsenat | REWIS RS 2004, 3774

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

Abschrift BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 231/03 vom 1. April 2004 in dem Rechtsstreit

[X.] hat am 1. April 2004 durch [X.] und [X.] [X.], [X.], [X.] und [X.]

beschlossen: Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des [X.] vom 27. Juni 2003 - 5 U 162/2002 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des [X.] erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO).Von einer näheren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 S. 2 Halbs. 2 ZPO abgesehen. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Streitwert: 102.258,37 • [X.] [X.] [X.] [X.] Herrmann
OLG Stuttgart vom 27.06.2003 [X.] 5 U 162/02 [X.] LG Ellwangen vom 17.05.2002 [X.] 2 O 313/01 -

Meta

III ZR 231/03

01.04.2004

Bundesgerichtshof III. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 01.04.2004, Az. III ZR 231/03 (REWIS RS 2004, 3774)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2004, 3774

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.