Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.10.2022, Az. VII ZR 140/17

7. Zivilsenat | REWIS RS 2022, 5712

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Gegenstand

Nichtzulassungsbeschwerde im Honorarprozess eines Architekten: Einwand der "Europarechtswidrigkeit der Preisbindung der HOAI"


Tenor

Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 27. Zivilsenats des [X.] vom 22. Mai 2017 wird zurückgewiesen.

Die von der Beschwerde geltend gemachten Zulassungsgründe liegen nicht (mehr) vor. Insbesondere soweit die Beschwerde, gestützt auf den Vorwurf der "Europarechtswidrigkeit der [X.]", die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) geltend macht, ist für eine hierauf gestützte Zulassung der Revision kein Raum (mehr). Die insoweit entscheidungserheblichen Rechtsfragen sind durch das Urteil des Gerichtshofs der [X.] vom 18. Januar 2022- [X.]/20, [X.], 527 = [X.], 103 sowie die auf dieser Grundlage ergangenen Urteile des Senats vom 2. Juni 2022- [X.], [X.], 530; [X.]/19, [X.], 526;- [X.], [X.], 532 entschieden und damit geklärt. Die Erwägungen der Beschwerde geben keinen Anlass, davon abzuweichen. Eine Revision der Beklagten hätte auch in der Sache keine Aussicht auf Erfolg.

Von einer weiteren Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Streitwert: 48.978,23 €

Pamp     

      

[X.]     

      

Jurgeleit

      

Graßnack     

      

Brenneisen     

      

Meta

VII ZR 140/17

05.10.2022

Bundesgerichtshof 7. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: ZR

vorgehend OLG München, 22. Mai 2017, Az: 27 U 3936/16 Bau

§ 7 HOAI vom 10.07.2013, § 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO, Art 49 AEUV, Art 56 AEUV, Art 15 Abs 1 EGRL 123/2006, Art 15 Abs 2 EGRL 123/2006, Art 15 Abs 3 EGRL 123/2006

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.10.2022, Az. VII ZR 140/17 (REWIS RS 2022, 5712)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 5712

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