Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.02.2008, Az. V ZR 163/07

V. Zivilsenat | REWIS RS 2008, 5397

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF [X.] ZR 163/07 vom 21. Februar 2008 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.] hat am 21. Februar 2008 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. [X.] und [X.] [X.], [X.], [X.] und Dr. [X.] beschlossen: Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revi-sion in dem Urteil des 11. Zivilsenats des [X.] vom 25. September 2007 wird zurückgewiesen. Das Beschwerdegericht hat die Senatsrechtsprechung zur [X.] von in Übergabeverträgen enthaltenen [X.] nicht verkannt; es hat die zwischen dem Beklagten und seiner Mutter getroffene Vereinbarung ausgelegt. Beides er-gibt sich aus dem Beschluss des Berufungsgerichts vom 26. Juni 2007, auf den es in seinem Urteil verwiesen hat. Im Übrigen wirft die Rechtssache keine entscheidungserheblichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf. Eine Entscheidung ist auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 543 Abs. 2 ZPO). Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). - 3 - Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 30.517,10 •. [X.] [X.] Lemke
Schmidt-Räntsch [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 20.03.2007 - 2 O 255/06 - [X.], Entscheidung vom [X.] - 11 U 493/07 -

Meta

V ZR 163/07

21.02.2008

Bundesgerichtshof V. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.02.2008, Az. V ZR 163/07 (REWIS RS 2008, 5397)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2008, 5397

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.