Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.01.2014, Az. XI ZR 372/12

11. Zivilsenat | REWIS RS 2014, 8329

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Gehörsrüge: Prozesskostenhilfe und Gerichtsgebühr für die Zurückweisung der Anhörungsrüge


Tenor

Die Erinnerung des Beklagten gegen den [X.] in der Kostenrechnung des [X.] vom 20. August 2013 - [X.] ... - wird zurückgewiesen.

Der [X.] ist richtig. Für das Verfahren nach § 321a ZPO, mit dem die Abhilfe bei einer Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör geltend gemacht werden kann, ist Prozesskostenhilfe gesondert zu beantragen ([X.]/[X.], ZPO, 30. Aufl., § 119 Rn. 18a; vgl. [X.], Beschluss vom 13. März 2012 - [X.], juris). Da der Beklagte einen solchen Antrag nicht gestellt hat, ist für die Zurückweisung seiner Anhörungsrüge durch Senatsbeschluss vom 14. August 2013 die [X.] gemäß KV 1700, 2500 in Höhe von 50 € entstanden ([X.]/[X.], ZPO, 30. Aufl., § 119 Rn. 18a.; PG/[X.], ZPO, 5. Aufl., § 321a Rn. 20).

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet (§ 66 Abs. 8 GKG).

Wiechers                          Joeres                          Ellenberger

                    Matthias                       Menges

Meta

XI ZR 372/12

28.01.2014

Bundesgerichtshof 11. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: ZR

vorgehend Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 12. September 2012, Az: 13 U 212/11

§ 114 ZPO, §§ 114ff ZPO, § 321a ZPO, Nr 1700 GKVerz, Nr 1500 GKVerz

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.01.2014, Az. XI ZR 372/12 (REWIS RS 2014, 8329)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 8329

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

XI ZR 372/12 (Bundesgerichtshof)


7 W 52/14 (Oberlandesgericht Köln)


IV ZR 491/15 (Bundesgerichtshof)


IV ZR 491/15 (Bundesgerichtshof)

Prozesskostenhilfe: Bewilligung für einen Wiedereinsetzungsantrag; Hinweispflicht für mangelnde Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung bei Ablehnung der Bewilligung …


VIII ZB 55/23 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

XI ZR 372/12

1 BvR 2440/16, 1 BvR 2441/16

B 13 SF 7/16 S

RN 4 KR 15.328

7 W 52/14

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.