Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 18.04.2016, Az. 1 BvR 443/16

1. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2016, 12886

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).

Von einer Begründung im Übrigen wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 443/16

18.04.2016

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 26. Januar 2016, Az: 9 V 9129/15, Beschluss

§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 18.04.2016, Az. 1 BvR 443/16 (REWIS RS 2016, 12886)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 12886

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