9. Kammer | REWIS RS 2024, 605
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Irak, Dublin-Verfahren, unzulässiger Asylantrag, Abschiebungsanordnung nach Schweden, keine systemischen Schwachstellen im schwedischen Asylverfahren, flüchtig, Verlängerung der Überstellungsfrist, Bezugnahme auf Bescheid des Bundesamts
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12.02.2024
Gerichtsbeschluss
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Gerichtsbeschluss vom 12.02.2024, Az. Au 9 K 23.50418 (REWIS RS 2024, 605)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 605
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Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in Italien