VG Augsburg, Urteil vom 22.02.2024, Az. Au 9 K 23.50438

9. Kammer | REWIS RS 2024, 1198

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Irak, Dublin-Verfahren, unzulässige Klage, Verfristung der Klage, Abschiebungsanordnung nach Schweden, keine systemischen Schwachstellen im schwedischen Asylverfahren, Abschiebungsverbote (verneint), Verlängerung der Überstellungsfrist, Flüchtigsein


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Au 9 K 23.50438

22.02.2024

VG Augsburg 9. Kammer

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 22.02.2024, Az. Au 9 K 23.50438 (REWIS RS 2024, 1198)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 1198

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