Aktenzeichen Au 9 K 23.50418

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RCNJ6S8KYLE59EHCSK

Verknüpfte Entscheidungen

VG Augsburg: Gerichtsbeschluss vom 12.02.2024

Irak, Dublin-Verfahren, unzulässiger Asylantrag, Abschiebungsanordnung nach Schweden, keine systemischen Schwachstellen im schwedischen Asylverfahren, flüchtig, Verlängerung der Überstellungsfrist, Bezugnahme auf Bescheid des Bundesamts

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