Aktenzeichen 1 C 34/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2020:200520U1C34.19.0
RCN:
RCNN777PU3NMY4PNTJ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 20.05.2020

Unzulässigkeit eines Asylantrags wegen Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft in Bulgarien

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