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Überstellungsfrist, Dublin-III-Verordnung, Systemischer Mangel, Asylbewerberleistungsgesetz, Prozeßbevollmächtigter
Meta
01.08.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 01.08.2018, Az. AN 14 K 17.50567 (REWIS RS 2018, 5212)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 5212
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Abschiebungsanordnung gegen syrischen Asylbewerber im Kirchenasyl im Rahmen des Dublin-Verfahrens
AN 14 E 17.51100, AN 14 E 17.51101 (VG Ansbach)
Abschiebung nach Portugal mangels systemischer Mängel des Asylverfahrens - Verlängerung der Überstellungsfrist
Voraussetzungen der Verlängerung der Überstellungsfrist nach Italien im Dublin-Verfahren
Erfolgloser Eilantrag eines äthiopischen Asylbewerbers auf Rücküberstellung aus Polen im Rahmen des Dublin-Verfahrens
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in Italien
Keine Referenz gefunden.
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