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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die [X.] zu 1 wird hinsichtlich der Rechtsbeschwerden auf Seiten der [X.]n zur Musterrechtsbeschwerdeführerin (entsprechend § 21 Abs. 4, § 13 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 KapMuG) und hinsichtlich der Rechtsbeschwerde der [X.] zur Musterrechtsbeschwerdegegnerin bestimmt (§ 21 Abs. 1 Satz 2 KapMuG).
[X.] |
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B. Grüneberg |
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V. Sander |
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von Selle |
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Adams |
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Meta
10.10.2022
Bundesgerichtshof 2. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZB
vorgehend Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, 3. Mai 2022, Az: 2 Kap 1/21
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.10.2022, Az. II ZB 14/22 (REWIS RS 2022, 6108)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 6108
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
II ZB 14/22 (Bundesgerichtshof)
XI ZB 3/18 (Bundesgerichtshof)
Bestimmung eines Musterbeklagten zum Musterrechtsbeschwerdegegner
XI ZB 26/19 (Bundesgerichtshof)
Kapitalanleger-Musterverfahren: Umfang der Abänderungsbefugnis des Rechtsbeschwerdegerichts
II ZB 30/20 (Bundesgerichtshof)
Kapitalanleger-Musterverfahren: Teilaussetzung des Verfahrens im Hinblick auf die Zulässigkeit der Klage betreffende Feststellungsziele; Verhandlung in …
III ZB 135/15 (Bundesgerichtshof)
Kapitalanleger-Musterverfahren: Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses; Prüfungsbefugnis des Oberlandesgerichts hinsichtlich des fehlenden Rechtsschutzinteresses des Antragsstellers
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