Aktenzeichen II ZB 6/09

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ECLI:
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RCN:
RCNUUKUE9R95XL96SU

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.10.2012

(Urteilsberichtigung: Postulationszwang für den Antrag auf Berichtigung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs und die Anhörungsrüge; offensichtliche Unrichtigkeit einer Kostenentscheidung; Beginn der Frist für die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung) 

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 16.10.2012

Rechtsbeschwerde in Kapitalanleger-Musterverfahren: Berechnung der Obergrenze des Streitwerts

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.03.2012

Kostenentscheidung durch Beschluss: Anforderung an die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit; Einfluss von Parteivereinbarungen auf die Kostengrundentscheidung

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.12.2011

Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts hinsichtlich des Anwendungsbereichs des KapMuG; Kostenhaftung der Beigeladenen unabhängig von einem Beitritt im Rechtsbeschwerdeverfahren

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Verfahrensgang

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Az. II ZB 6/09
Bundesgerichtshof, II ZB 6/09, 16.10.2012. Bundesgerichtshof, II ZB 6/09, 16.10.2012. Bundesgerichtshof, II ZB 6/09, 27.03.2012. Bundesgerichtshof, II ZB 6/09, 13.12.2011.
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