Deliktshaftung des Kraftfahrzeugherstellers im Dieselskandal: Beteiligung eines handelnden Repräsentanten an der unternehmerischen Entscheidung über die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung; Wissenszurechnung über die Grenzen rechtlich selbständiger Konzerngesellschaften hinaus; Fiktionshaftung
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