Aktenzeichen VII ZR 238/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:251121UVIIZR238.20.0
RCN:
RCN5GTB8UQW2FECSHT

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 25.11.2021

Deliktshaftung des Kraftfahrzeugherstellers im Dieselskandal: Beteiligung eines handelnden Repräsentanten an der unternehmerischen Entscheidung über die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung; Wissenszurechnung über die Grenzen rechtlich selbständiger Konzerngesellschaften hinaus; Fiktionshaftung

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Verfahrensgang

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Az. VII ZR 238/20
Bundesgerichtshof, VII ZR 238/20, 25.11.2021.
Az. 21 U 3457/19
OLG München, 21 U 3457/19, 30.11.2020.
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