Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.04.2011, Az. 2 ARs 120/11

2. Strafsenat | REWIS RS 2011, 7356

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Abgabe eines Strafbefehlsverfahrens an ein anderes örtlich zuständiges Gericht


Tenor

1. Der Abgabebeschluss des Amtsgerichts - Jugendrichter - [X.] vom 15. Dezember 2010 wird aufgehoben.

2. Das Amtsgericht [X.] ist weiterhin für die Untersuchung und Entscheidung der Sache zuständig.

Gründe

1

Das [X.] hat gegen den heranwachsenden Angeklagten am 19. November 2010 einen Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach Erwachsenenstrafrecht erlassen, gegen den der Angeklagte rechtzeitig Einspruch eingelegt hat. Durch Beschluss vom 15. Dezember 2010 hat das [X.] die Sache an das [X.] abgegeben, da der Angeklagte im dortigen [X.] bereits am 1. November 2010 seinen Wohnsitz genommen hatte.

2

Die Abgabe des Verfahrens war nicht zulässig. Im Strafbefehlsverfahren ist - worauf der [X.] zu Recht hinweist - eine Abgabe des Verfahrens nach § 42 Abs. 3 JGG oder eine Übertragung nach § 12 Abs. 2 StPO begonnen hat (BGHSt 13, 186, 187; Senat, Beschluss vom 16. März 2011 - 2 ARs 41/11). Das [X.] ist daher weiterhin für die Untersuchung und Entscheidung der Sache zuständig.

Fischer                         Schmitt                              Berger

                    Krehl                         Eschelbach

Meta

2 ARs 120/11

20.04.2011

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Beschluss

Sachgebiet: ARs

§ 42 Abs 3 JGG, § 12 Abs 2 StPO

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.04.2011, Az. 2 ARs 120/11 (REWIS RS 2011, 7356)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2011, 7356

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

2 ARs 215/14

2 ARs 120/11

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.