Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 02.07.2014, Az. 5 StR 257/14

5. Strafsenat | REWIS RS 2014, 4365

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen



BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS

5
StR 257/14
vom
2. Juli 2014
in der Strafsache
gegen

wegen Vergewaltigung u.a.

-
2
-

Der 5. Strafsenat des [X.] hat am
2. Juli 2014
beschlossen:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 10.
Februar 2014 wird nach §
349 Abs.
2 StPO mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass hinsichtlich der für die Bedrohung verhängten Einzelgeldstrafe die [X.] auf 1
Euro festgesetzt wird.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin durch seine Revision entstandenen notwendi-gen Auslagen zu tragen.

Gründe:
Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben (§ 349 Abs.
2 StPO). Allerdings hat die [X.] hinsichtlich der für die Bedrohung der Nebenklägerin verhängten Einzelgeldstrafe die Festsetzung der [X.] unterlassen. In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO (vgl. [X.], Beschlüsse vom 8. August 2008

2 [X.], und vom 16. Dezember 2008

3 [X.]) setzt der Senat die [X.] auf den Mindestsatz von einem Euro (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB) fest.

Basdorf

Sander

Schneider

Berger

Bellay
1

Meta

5 StR 257/14

02.07.2014

Bundesgerichtshof 5. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 02.07.2014, Az. 5 StR 257/14 (REWIS RS 2014, 4365)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 4365

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

5 StR 88/15 (Bundesgerichtshof)


1 StR 126/14 (Bundesgerichtshof)


1 StR 126/14 (Bundesgerichtshof)

Nachstellung: Strafschärfende Berücksichtigung der "besonderen Hartnäckigkeit" und "Bedenkenlosigkeit" bei der Tatbegehung; Nachholung der Festsetzung der …


1 StR 122/10 (Bundesgerichtshof)


5 StR 625/12 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.