Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.05.2009, Az. IX ZR 161/07

IX. Zivilsenat | REWIS RS 2009, 3639

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]BESCHLUSS [X.] ZR 161/07 vom 7. Mai 2009 in dem Rechtsstreit - 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat durch [X.] Ganter und [X.], Prof. Dr. [X.], die Richterin [X.] und [X.] Pape am 7. Mai 2009 beschlossen: Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des [X.] vom 25. Juli 2007 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Verfahrens der Nichtzulassungsbe-schwerde wird auf 41.006,28 • festgesetzt. Gründe: Die zulässige Beschwerde (§ 544 ZPO) ist unbegründet. Ein Grund zur Zulassung der Revision (§ 543 Abs. 2 ZPO) wird von der Beschwerde nicht dargelegt. Das Berufungsgericht ist bei seiner Anwendung des § 133 Abs. 1 [X.] von den durch die Rechtsprechung des Senats entwickelten [X.] ausgegangen und hat sie unter Berücksichtigung des maßgebli-chen Prozessstoffes auf den Fall angewendet. 1 - 3 - Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 544 Abs. 4 Satz 2 Halbs. 2 ZPO abgesehen. 2 Ganter Raebel [X.] [X.] Pape Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 05.04.2007 - 6 O 1241/05 - [X.], Entscheidung vom 25.07.2007 - 5 U 49/07 -

Meta

IX ZR 161/07

07.05.2009

Bundesgerichtshof IX. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.05.2009, Az. IX ZR 161/07 (REWIS RS 2009, 3639)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2009, 3639

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.