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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des 17. Zivilsenats des [X.] vom 22. November 2022 wird zurückgewiesen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO iVm § 76 Abs. 1 FamFG). Die beabsichtigte Rechtsbeschwerde ist unstatthaft (§ 70 FamFG iVm § 5 Satz 1, § 7 [X.]).
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Meta
22.02.2023
Bundesgerichtshof 1. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZA
vorgehend OLG Köln, 22. November 2022, Az: 17 Wx 1/22
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.02.2023, Az. I ZA 10/22 (REWIS RS 2023, 1171)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 1171
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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XII ZA 6/23 (Bundesgerichtshof)
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Notwendigkeit der Anhörung im Betreuungsverfahren unter Teilnahme des Betreuers vor Verlängerung der Betreuung
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