§ 7 BerHG

Rechtsbehelf

Gegen den Beschluss, durch den der Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe zurückgewiesen oder durch den die Bewilligung von Amts wegen oder auf Antrag der Beratungsperson wieder aufgehoben wird, ist nur die Erinnerung statthaft.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 25. April 2024 03:16

G. Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 25.6.2021 I 2154


Alte Fassungen (a.F.) zu § 7 BerHG:
Fassung bis Synopse Archiv
31.07.2021 Synopse Alte Version laden.

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