Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.02.2018, Az. 1 StR 647/17

1. Strafsenat | REWIS RS 2018, 14342

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:[X.]:2018:070218B1STR647.17.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
1 [X.]/17

vom
7. Februar 2018
in der Strafsache
gegen

wegen
Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

geringer Menge

-
2
-
Der 1. Strafsenat des [X.] hat
auf Antrag des [X.] und nach Anhörung des Beschwerdeführers
am 7. Februar 2018 be-schlossen:

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.]s
München I vom 29.
September 2017 wird als unbegründet verwor-fen (§
349 Abs.
2 StPO).

Der Beschwerdeführer hat die
Kosten des Rechtsmittels zu tra-gen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Das sachverständig beratene [X.] hat rechtsfehlerfrei den Grenzwert der nicht geringen Menge (§
29a Abs.
1 Nr.
2, §
30 Abs.
1 Nr.
4 BtMG) für die beiden verfahrensgegenständlichen [X.], [X.] ([X.]) und [X.] ([X.]), auf 37,5 g der jeweiligen Base festgesetzt. Da sich ausweislich der vom [X.] inhaltlich dargestellten Sachverständigengutachten eine äußerst gefähr-liche oder gar tödliche Dosis beider betroffener Betäubungsmittel nicht feststel-len ließ, durften die Grenzwerte anhand eines Vielfachen der durchschnittlichen Konsumeinheit eines nicht an den Konsum der Droge gewöhnten Konsumen-ten festgelegt werden
(zum Maßstab siehe nur [X.], Urteil vom 14.
Januar -
3
-
2015

1 [X.], [X.]St 60, 134, 136 f. Rn.
35 mwN). Die von den Sach-verständigen für die Bestimmung der Konsumeinheit herangezogenen Erfah-rungsberichte von Konsumenten der Stoffe über deren Wirkungsweise bilden beweiswürdigend eine tragfähige Grundlage der Grenzwertbestimmung anhand des genannten Kriteriums.
[X.] Radtke

Bär Hohoff

Meta

1 StR 647/17

07.02.2018

Bundesgerichtshof 1. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 07.02.2018, Az. 1 StR 647/17 (REWIS RS 2018, 14342)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 14342

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 StR 647/17 (Bundesgerichtshof)

Betäubungsmitteldelikt: Bestimmung des Grenzwertes für die Annahme einer nicht geringen Menge bei Piperazin-Derivaten


1 StR 233/18 (Bundesgerichtshof)


1 StR 233/18 (Bundesgerichtshof)

Betäubungsmitteldelikt: Berechnung des Grenzwerts der nicht geringen Menge durch das Tatgericht


1 StR 52/07 (Bundesgerichtshof)


2 StR 86/08 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

1 StR 647/17

1 StR 302/13

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.