AG Nürnberg, Urteil vom 08.04.2016, Az. 14 C 7772/15

ZIVIL- UND ZIVILVERFAHRENSRECHT TIERE MIETWOHNUNG MIET- UND WEG-RECHT KÜNDIGUNG MIETVERTRAG AMTSGERICHT NÜRNBERG

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Gegenstand

Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Taubenfütterns


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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14 C 7772/15

08.04.2016

AG Nürnberg

Urteil

Sachgebiet: C

Zitier­vorschlag: AG Nürnberg, Urteil vom 08.04.2016, Az. 14 C 7772/15 (REWIS RS 2016, 13304)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 13304

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