Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 09.04.2013, Az. 1 StR 165/12

1. Strafsenat | REWIS RS 2013, 6881

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
1
StR 165/12

vom
9. April
2013
in der Strafsache
gegen

wegen
Steuerhinterziehung u.a.

hier:
Anhörungsrüge

-
2
-
Der 1. Strafsenat des [X.] hat am 9. April
2013
beschlossen:

Die Anhörungsrüge des Verurteilten gegen den [X.]sbeschluss vom 19. Dezember 2012 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Gründe:
Der [X.] hat die Revision des Verurteilten gegen das Urteil des Land-gerichts [X.] vom 30. September 2011 gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbe-gründet verworfen.
Mit Schreiben vom 20. März 2013 (beim [X.] eingegangen am 22. März 2013) macht der Verurteilte nun geltend, der [X.] sei in der Re-visionsentscheidung zwar auf den Spezialitätsgrundsatz eingegangen, nicht jedoch auf die Rechtmäßigkeit seiner Auslieferung. Er beantragt, die Aufhe-bung "des Urteils", seine sofortige Freilassung und eine Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft.
Das Begehren des Verurteilten kann als Anhörungsrüge gemäß § 356a StPO und damit als Antrag auf Wiedereinsetzung in die Lage vor dem [X.] vom 19. Dezember 2012 wegen entscheidungserheblicher Verlet-zung rechtlichen Gehörs ausgelegt werden.
Die Anhörungsrüge ist unzulässig, denn der Verurteilte hat weder mitge-teilt noch glaubhaft gemacht, wann er die [X.]sentscheidung vom 19. [X.] erhalten hat. Der [X.] kann daher nicht prüfen, ob die Wochen-frist des § 356a Satz 2 StPO gewahrt ist.
1
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3
4
-
3
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Die Rüge wäre auch unbegründet. Denn der [X.] hat weder zum Nach-teil des Verurteilten Tatsachen oder Beweismittel verwertet, zu denen dieser nicht gehört worden ist, noch hat er zu berücksichtigendes Vorbringen über-gangen. Er hat das Vorbringen des Verurteilten in vollem Umfang gewürdigt, jedoch nicht für durchgreifend erachtet.
[X.]

Rothfuß Graf

Jäger Cirener
5

Meta

1 StR 165/12

09.04.2013

Bundesgerichtshof 1. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 09.04.2013, Az. 1 StR 165/12 (REWIS RS 2013, 6881)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 6881

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