Aktenzeichen 1 StR 152/11

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ECLI:
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RCN:
RCNVFR65FQTRQNXUT4

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.05.2012

Strafverfahren: Ablehnungsantrag gegen Revisionsrichter; Verbindung mit Gehörsrüge

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.02.2012

Revisionsverfahren in Strafsachen: Heilung eines wegen Verstoßes gegen den Spezialitätsgrundsatz des Europäischen Auslieferungsübereinkommens bestehenden Verfahrenshindernisses; Wegfall der Spezialitätsbindung bei Verbleib in Deutschland nach Haftentlassung trotz Ausreisemöglichkeit

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Verfahrensgang

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Az. 1 StR 152/11
Bundesgerichtshof, 1 StR 152/11, 02.05.2012. Bundesgerichtshof, 1 StR 152/11, 09.02.2012.
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