Aktenzeichen 4 StR 303/11

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.07.2011

Bildung der Gesamtstrafe: Auswirkung der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität bei Einbeziehung einer früheren Verurteilung durch ein deutsches Gericht

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