Bundesverfassungsgericht, Prozesskostenhilfebeschluss vom 17.01.2023, Az. 1 BvR 1757/22

1. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2023, 264

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Ablehnung eines isoliert gestellten PKH-Antrags für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde - Erforderlichkeit nicht dargelegt


Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts beziehungsweise einer Rechtsanwältin für eine beabsichtigte Verfassungsbeschwerde wird abgelehnt.

Gründe

1

Nach der Rechtsprechung des [X.] ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entsprechend der §§ 114 ff. ZPO zwar möglich (vgl. [X.] 1, 109 <110 f.>; 1, 415 <416>; 79, 252 <253>; 92, 122 <123>; [X.], Beschluss der [X.] des [X.] vom 23. Februar 2022 - 1 BvR 2434/21 -, Rn. 1). Auch die isolierte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde ist nicht ausgeschlossen. Die Prozesskostenhilfe wird aber nur unter strengen Voraussetzungen gewährt, weil das Verfahren kostenfrei ist und kein Anwaltszwang besteht. Sie wird daher nur gewährt, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten, sie die Kosten der Prozessführung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. [X.] 78, 7 <19 f.>; 92, 122 <123>; [X.], Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 6; Beschluss der [X.] des [X.] vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2 m.w.N.; Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 2. März 2020 - 2 BvR 1819/19 -, Rn. 3).

2

Danach liegen die erforderlichen Voraussetzungen nicht vor. Der Antragsteller hat nicht hinreichend dargetan, dass er gehindert wäre, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen (vgl. [X.], Beschluss der [X.] des [X.] vom 11. Januar 2022 - 1 BvR 1748/21 -, Rn. 2). Er ist Volljurist und damit - wie seine umfangreichen Schriftsätze zeigen - grundsätzlich in der Lage, eine zulässige Verfassungsbeschwerde zu erheben. Soweit er hiergegen unter Verweis auf die fehlenden Erfolgsquoten sowie seine Berufstätigkeit Einwände erhebt, steht dies einer Selbstvertretung nicht entgegen. Zum einen ist der Antragsteller nur im Umfang von 30 Wochenstunden vertragsgemäß beschäftigt, so dass er im Übrigen Kapazitäten für die Durchsicht und die Verfassung einer Verfassungsbeschwerde hätte. Zum anderen hat der Antragsteller nicht dargelegt, dass die Erfolgsquote einer von einem/r mit dem Verfassungsrecht vertrauten Juristen oder Juristin höher läge als die eines vergleichsweise unbedarften Rechtskundigen. Auch sind unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Antragsschrift keine sonstigen Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Antragsteller außerstande sein könnte, den Sachverhalt sowie seine Interessen und Rechte, die er wahrnehmen will, selbst darzustellen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 1757/22

17.01.2023

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer

Prozesskostenhilfebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend BAG, 16. August 2022, Az: 9 AZR 480/21 (F), Beschluss

§ 90 BVerfGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Prozesskostenhilfebeschluss vom 17.01.2023, Az. 1 BvR 1757/22 (REWIS RS 2023, 264)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 264

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 BvR 872/22 (Bundesverfassungsgericht)

Ablehnung eines isoliert gestellten PKH-Antrags - keine PKH-Gewährung ohne gleichzeitige Anwaltsbeiordnung - Beiordnung eines "Notanwalts" …


2 BvR 1882/23 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Erfolgloser isolierter PKH-Antrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren - mangelnde Darlegung der Erforderlichkeit - zudem mangelnde Erfolgsaussichten …


1 BvR 793/19 (Bundesverfassungsgericht)

Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags: Rechtsfehlerhafte Vorentscheidung rechtfertigt per se grds nicht eine Besorgnis der Befangenheit …


2 BvR 141/24 (Bundesverfassungsgericht)

Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags für eine beabsichtigte Verfassungsbeschwerde - Erforderlichkeit der PKH sowie Erfolgsaussichten in …


2 BvR 427/19 (Bundesverfassungsgericht)

Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Erforderlichkeit der PKH-Gewährung


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

1 BvR 2434/21

2 BvR 2258/09

1 BvR 2014/16

2 BvR 1819/19

1 BvR 1748/21

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.