Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.03.2015, Az. III ZA 6/15

III. Zivilsenat | REWIS RS 2015, 13307

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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
III ZA 6/15
vom
26. März 2015

in dem Prozesskostenhilfeverfahren

-

2

-

Der III. Zivilsenat des [X.] hat am 26. März 2015 durch den Vizepräsidenten [X.] und [X.] [X.], [X.], [X.] und Reiter

beschlossen:

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des [X.] vom 19. Juli 2013

8 [X.]/10

und die Beschlüsse des [X.] vom 7. Februar 2014 und 13. März 2014

I-1 W 12/14

wird zurückgewiesen.

Gründe:

Der Senat versteht das Schreiben des Antragstellers vom 5. Januar 2015 als Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde gegen die im [X.] genannten Entscheidungen.

Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

Soweit sich der Antragsteller gegen die Beschlüsse des [X.] vom 19. Juli 2013 und des [X.] vom 7. Februar 2014 wendet, liegen die Voraussetzungen des § 574 Abs. 1 ZPO liegt nicht vor. Danach ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat. Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann auch nicht geltend gemacht werden, das Beschwerdegericht hätte die Rechtsbeschwerde zulassen müssen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012

[X.], juris Rn. 2 und vom 29. Mai 2013

[X.], juris).

1
2
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3

-

Die Zurückweisung der Anhörungsrüge des Antragstellers durch Beschluss des [X.] vom 13. März 2014 ist unanfechtbar (§ 321a Abs. 4 Satz 4 ZPO).

Der Antragsteller kann nicht mit der Bescheidung weiterer Anträge
oder Eingaben in dieser Sache rechnen.

[X.]

Reiter

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 10.10.2013 -
8 [X.]/10 -

OLG [X.], Entscheidung vom 13.03.2014 -
I-1 W 12/14 -

4

Meta

III ZA 6/15

26.03.2015

Bundesgerichtshof III. Zivilsenat

Sachgebiet: ZA

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.03.2015, Az. III ZA 6/15 (REWIS RS 2015, 13307)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 13307

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V ZR 8/10

1 W 12/14

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