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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Regelausweisung; Vereinigung, die den Terrorismus unterstützt; Revisionszulassung
Die Beschwerde des Beklagten ist zulässig und begründet.
Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen. Sie kann dem [X.] Gelegenheit zur weiteren Klärung der Auslegung von § 54 Nr. 5 [X.] geben, insbesondere zum Merkmal einer Vereinigung, die "den Terrorismus unterstützt", und inwieweit hierzu auf die strafrechtliche Rechtsprechung zu §§ 129, 129a StGB zurückgegriffen werden kann.
Meta
1 B 9/10, 1 B 9/10 (1 C 13/10)
28.07.2010
Bundesverwaltungsgericht 1. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 22. Februar 2010, Az: 19 B 09.929, Urteil
§ 54 Nr 5 AufenthG 2004, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 129 StGB, § 129a StGB
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.07.2010, Az. 1 B 9/10, 1 B 9/10 (1 C 13/10) (REWIS RS 2010, 4371)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 4371
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 B 24/10 (Bundesverwaltungsgericht)
Ausweisung eines Ausländers; Unterstützung des Terrorismus; PKK
1 C 13/10 (Bundesverwaltungsgericht)
Regelausweisung; Unterstützung des Terrorismus durch eine Vereinigung; individuelle Unterstützung der Vereinigung; Beweismaßstab
1 C 28/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Unterstützung der PKK
1 C 3/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Ausweisung eines Flüchtlings wegen Unterstützung der PKK
1 B 18/12 (Bundesverwaltungsgericht)
Auslegungsmaßstab für die Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings; Unterstützung der PKK; Einzelfallentscheidung
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