Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.04.2005, Az. VIII ZR 78/04

VIII. Zivilsenat | REWIS RS 2005, 4255

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.] [X.] ZR 78/04
vom 5. April 2005 in dem Rechtsstreit

- 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 5. April 2005 durch die [X.] Richterin [X.] und [X.] [X.], [X.], [X.] sowie die Richterin [X.] einstimmig beschlossen: Die Revision der [X.] gegen das Urteil der [X.] des [X.] vom 29. Januar 2004 wird [X.]. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Der Streitwert wird auf 57,48 • festgesetzt.

Gründe: Die Revision ist gemäß § 552 a ZPO durch Beschluß zurückzuweisen, weil entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nicht vorliegen (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO) und das Rechtsmittel darüber hinaus keine Aussicht auf Erfolg bietet. Ein Zulassungsgrund im Sinne des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist nicht ge-geben. Die vom Berufungsgericht als grundsätzlich bezeichnete Frage, welche Kriterien bei der Beurteilung der Frage zugrunde zu legen sind, wann die Ko-sten für einen Concierge-Dienst als sonstige Betriebskosten im Sinne der Anla-ge 3 zu § 27 Abs. 1 Nr. 17 [X.] umlagefähig sind, ist Gegenstand einer tatrich-terlichen Würdigung und daher nur aufgrund der jeweiligen Umstände des [X.] zu beantworten (vgl. jetzt die Begründung der Bundesregierung zu § 2 - 3 - Nr. 14 (Hauswart) der Betriebskostenverordnung, [X.]). Daß Ko-sten eines Concierge-/Pförtnerdienstes ohne Rücksicht auf eine konkrete prak-tische Notwendigkeit stets erstattungsfähig sind (vgl. zu den Kosten eines "normalen" Hauswarts Senat, Urteil vom 7. April 2004 - [X.] ZR 167/03, NJW-RR 2004, 875 unter [X.]), wird für die Pförtnerkosten, die in der [X.] und der Betriebskostenverordnung - im Gegensatz zum Hauswart - nicht ausdrücklich genannt sind, nicht vertreten. Die Notwendigkeit eines Pförtnerdienstes hat das Berufungsgericht aber rechtsfehlerfrei verneint, so daß die Revision auch keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 552 a Satz 1 ZPO). Die Auffassung des Tatrichters, im vorliegenden Einzelfall sei nicht er-sichtlich, daß die Einführung eines Concierge-Dienstes "aufgrund der konkreten Verhältnisse vor Ort geboten war", ist aus Rechtsgründen nicht zu [X.]. Das Berufungsgericht hat die wesentlichen von der [X.] vorgetrage-nen Gründe für die Einführung des Concierge-Dienstes in seine Würdigung ein-bezogen, so daß der von der Revision gerügte Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG, § 286 ZPO nicht vorliegt. Das Berufungsgericht hat die von der [X.] angeführte Größe des Wohnhauses mit 239 Einheiten berücksichtigt und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung sowie ein Bedürfnis der Mieter nach gesteigerter Sicherheit als mögliche Umstände genannt, die für eine Um-lagefähigkeit der Kosten des Concierge-Dienstes sprechen könnten, die nach seinem Dafürhalten hier aber nicht gegeben sind. Daß das Berufungsgericht den Vortrag der [X.] zu einer (konkreten) und bei Einführung des [X.] bestehenden Gefährdungslage als nicht hinreichend substanti-iert angesehen hat, ist nicht zu beanstanden. Die Beklagte hatte lediglich [X.] und abstrakt zum Sicherheitsbedürfnis insbesondere der älteren Mieter und zu der allgemeinen Sicherheitslage in [X.]vorgetragen, was der Kläger im übrigen im einzelnen bestritten hatte. - 4 - [X.] beruht auf § 97 ZPO.
[X.] Dr. [X.] [X.]
[X.] [X.]

Meta

VIII ZR 78/04

05.04.2005

Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.04.2005, Az. VIII ZR 78/04 (REWIS RS 2005, 4255)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2005, 4255

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.