§ 286 ZPO

Freie Beweiswürdigung

(1) 1Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei. 2In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.

(2) An gesetzliche Beweisregeln ist das Gericht nur in den durch dieses Gesetz bezeichneten Fällen gebunden.


Standangaben Gesetz

Wird aktuell gehalten...
Diese Norm wird automatisch aktualisiert. Letzte Aktualisierung: 24. April 2024 02:23

G. zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 22.12.2023 I Nr. 411
G. Neugefasst durch Bek. v. 5.12.2005 I 3202; 2006 I 431; 2007 I 1781;

Tags

INFORMATORISCHE ANHÖRUNG ZIVIL- UND ZIVILVERFAHRENSRECHT STRAFRECHT BUNDESGERICHTSHOF (BGH) ARBEITSRECHT MIETWOHNUNG MIET- UND WEG-RECHT VERTRAGSRECHT SCHMERZENSGELD GRUNDRECHTE WIRTSCHAFT SEXUELLER MISSBRAUCH DIGITALISIERUNG BEWEISE ZIVILPROZESS REVISION (ZIVILRECHT) NICHTZULASSUNGSBESCHWERDE ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR SCHRIFTFORM RECHTLICHES GEHÖR RÄUMUNGSKLAGE GLAUBHAFTMACHUNG BUNDESGERICHTSHOF SACHVERSTÄNDIGENBEWEIS AUFSÄTZE BERUFUNG URKUNDENPROZESS PARTEIANHÖRUNG PARTEIVERNEHMUNG ZEUGENBEWEIS LADUNG OLG STUTTGART ORDNUNGSGELD PERSÖNLICHES ERSCHEINEN TERMINSVERFÜGUNG MIETSACHEN KAPITALANLAGESACHEN IZVR URKUNDENBEWEIS ANSCHEINSBEWEIS BEWEISLASTUMKEHR VERMUTUNG BEIZIEHUNG VON AKTEN STRAF- UND BUSSGELDAKTEN SUBSTANTIIERUNG SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN WAHRHEITSPFLICHT BEWEISWÜRDIGUNG BUNDESARBEITSGERICHT STRAFURTEIL VIERAUGENGESPRÄCH WERT DES BESCHWERDEGEGENSTANDS KURZER PROZESS BEWEISAUFNAHME BEWEIS BEWEISREGEL BESTREITEN MIT NICHTWISSEN HBÜ ORDNUNGSMITTEL DOLMETSCHER PROZESSUALE WAHRHEITSPFLICHT WIDERSPRÜCHLICHER VORTRAG UNMITTELBARKEIT UNMITTELBARKEITSGRUNDSATZ SCHADENSERMITTLUNG EUBVO BEWEISNOT CORONA-KRISE BEWEISRECHT ÜBERZEUGUNGSBILDUNG OBERGUTACHTEN EIDESSTATTLICHE VERSICHERUNG ZPO BEIBRINGUNGSGRUNDSATZ

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

Aktionen
Zitieren mit Quelle:

TextmarkerBETA

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.