ZIVIL- UND ZIVILVERFAHRENSRECHT TIERE KAUFRECHT SACHMANGEL LANDGERICHT COBURG Hinzufügen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Keine Mangelhaftigkeit eines Pferdes zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bei nachträglicher Ausbildung unerwünschter Verhaltensweisen
Meta
26.01.2016
Urteil
Sachgebiet: O
Zitiervorschlag: LG Coburg, Urteil vom 26.01.2016, Az. 23 O 500/14 (REWIS RS 2016, 17141)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 17141
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
VIII ZR 2/19 (Bundesgerichtshof)
(Kaufrecht: Rittigkeitsprobleme eines Reitpferds als Sachmangel oder Mangelerscheinung)
Zur Mangelhaftigkeit eines Dressurpferdes wegen Vernarbungen im Mundwinkel; zur Anwendbarkeit der Vermutung des § 476 …
VIII ZR 315/18 (Bundesgerichtshof)
(Kaufvertrag: Beschaffenheitsangabe eines Tieres; Zustand bei Gefahrübergang; physiologische Abweichungen; Rittigkeitsprobleme; Beweislasttragung; Widersetzlichkeit als Mangel)
6 U 188/16 (Oberlandesgericht Köln)
I-13 U 116/13 (Oberlandesgericht Düsseldorf)
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.