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Kammerbeschluss ohne Begründung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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23.10.2011
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 3. Kammer
Kammerbeschluss ohne Begründung
Sachgebiet: BvR
vorgehend BFH, 13. Oktober 2010, Az: I R 79/09, Urteil
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 23.10.2011, Az. 2 BvR 1098/11 (REWIS RS 2011, 2097)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 2097
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1098/11, 23.10.2011.
Bundesfinanzhof, I S 2/11, 20.04.2011.
Bundesfinanzhof, I R 79/09, 13.10.2010.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
2 BvR 2319/14 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahmebeschluss: Zum Rechtsschutzinteresse im Falle prozessualer Überholung einer Fortdauerentscheidung gem § 67e Abs 2 StGB …
1 BvR 1863/12 (Bundesverfassungsgericht)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde …
3 Ws 178/23 (Oberlandesgericht Hamm)
1 Vollz (Ws) 771/18 (Oberlandesgericht Hamm)
1 Vollz(Ws) 18/16 (Oberlandesgericht Hamm)
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