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PDF anzeigen[X.]/09
Berichtigung In der Normenzeile des Leitsatzes zum Urteil vom 12. Januar 2011 muss es anstelle von "BGB § 566 Abs. 3 –" richtig heißen "BGB § 556 Abs. 3 –" [X.], den 3. März 2011 [X.] Geschäftsstelle des [X.]. Zivilsenats
Ring, [X.] als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
Meta
03.03.2011
Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 03.03.2011, Az. VIII ZR 296/09 (REWIS RS 2011, 8873)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 8873
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