Aktenzeichen VIII ZR 296/09

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.01.2011

Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Ausschluss von Nach- bzw. Rückforderungen durch vorbehaltlose Zahlung einer Betriebskostennachforderung bzw. vorbehaltlose Erstattung eines Betriebskostenguthabens

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