5. Kammer | REWIS RS 2022, 8288
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02.11.2022
Landesarbeitsgericht Köln 5. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: Ta
Vorgehend: Arbeitsgericht Köln, 2 Ca 1435/22
§§ 114, 117, 118 ZPO; §§ 11a, 12a ArbGG; Art. 3, 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG
Zitiervorschlag: Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 02.11.2022, Az. 5 Ta 67/22 (REWIS RS 2022, 8288)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 8288
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