Aktenzeichen 1 BvR 2111/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190416.1bvr211117
RCN:
RCNJN5TT7X6X9YJUCQ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 16.04.2019

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH nach Erledigung trotz Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung im Zeitpunkt der Entscheidungsreife des PKH-Antrags - Anwendbarkeit des § 75 Abs 2 Alt 2, Abs 5 SGG auch im Falle von Anträgen, die auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch oder Anfechtungsklage gegen die Aufhebung einer Leistungsbewilligung gerichtet sind (§ 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG), als schwierige und ungeklärte, mithin nicht im PKH-Verfahren zu beantwortende Rechtsfrage - Gegenstandswertfestsetzung

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