BayObLG München, Entscheidung vom 17.08.2023, Az. 204 StObWs 295/23

4. Strafsenat | REWIS RS 2023, 5848

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Gegenstand

Strafvollstreckungskammer, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Strafgefangener, Gefangenenpersonalakte, Gewährung von Prozesskostenhilfe, Rechtliches Gehör, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Verfahrensbeteiligte, Einstweilige Anordnung, Festsetzung des Geschäftswerts, Verletzung rechtlichen Gehörs, Verfahrensrüge, Akteneinsichtsrecht, Prozeßkostenhilfeantrag, Beschwerdeführer, Faires Verfahren, Beweisergebnis, Beschlüsse


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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204 StObWs 295/23

17.08.2023

BayObLG München 4. Strafsenat

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 17.08.2023, Az. 204 StObWs 295/23 (REWIS RS 2023, 5848)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 5848

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Bewilligung, Strafvollstreckungskammer, Prozesskostenhilfe, Beiordnung, Justizvollzugsanstalt, Handeltreiben, Frist, Regelvermutung, Rechtsbeschwerde, Strafvollzug, Sicherungsverwahrung, Strafgefangene, form, Beistand, Sicherheit …


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2 BvR 2076/08

2 BvR 1111/13

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