Aktenzeichen 204 StObWs 295/23

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RCNWRT8ZE2U4LQK86M

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BayObLG München: Entscheidung vom 17.08.2023

Strafvollstreckungskammer, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, Strafgefangener, Gefangenenpersonalakte, Gewährung von Prozesskostenhilfe, Rechtliches Gehör, Beiordnung eines Rechtsanwalts, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Verfahrensbeteiligte, Einstweilige Anordnung, Festsetzung des Geschäftswerts, Verletzung rechtlichen Gehörs, Verfahrensrüge, Akteneinsichtsrecht, Prozeßkostenhilfeantrag, Beschwerdeführer, Faires Verfahren, Beweisergebnis, Beschlüsse

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