Aktenzeichen 2 BvR 2076/08

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110606.2bvr207608
RCN:
RCNPSQMSPX4YV9Y3J5

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 06.06.2011

Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet Kenntnisgabe von Stellungnahmen der Gegenseite im gerichtlichen Verfahren - hier: Vorenthaltung einer Stellungnahme der Gegenseite im Rechtsbeschwerdeverfahren verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör - jedoch Annahme der Verfassungsbeschwerde trotz Grundrechtsverletzung nicht geboten, da auch bei rechtzeitiger Kenntnisgabe keine günstigere fachgerichtliche Entscheidung erreichbar war

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