Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 06.06.2012, Az. 1 BvR 1234/11

1. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2012, 5805

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. Beschluss der [X.] des [X.] vom 29. Mai 2012 - 1 BvR 640/11).

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 1234/11

06.06.2012

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend BFH, 16. September 2010, Az: V R 46/09, Urteil

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 06.06.2012, Az. 1 BvR 1234/11 (REWIS RS 2012, 5805)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 5805


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 1234/11

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1234/11, 06.06.2012.


Az. V R 46/09

Bundesfinanzhof, V R 46/09, 16.09.2010.


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