Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 10.11.1998, Az. 1 BvR 2296/96, 1 BvR 1081/97

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Erstattungspflicht des Arbeitgebers für das an Arbeitslose während der Dauer einer Vereinbarung über Wettbewerbsunterlassung gezahlte Arbeitslosengeld


Meta

1 BvR 2296/96, 1 BvR 1081/97

10.11.1998

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: BvR

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 10.11.1998, Az. 1 BvR 2296/96, 1 BvR 1081/97 (REWIS RS 1998, 10)

Papier­fundstellen: REWIS RS 1998, 10 BVerfGE 99, 202-216 REWIS RS 1998, 10

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvR 2203/93, 1 BvR 897/95 (Bundesverfassungsgericht)

Lohnabstandsklausel bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen


1 BvF 2/86, 1 BvF 1/87, 1 BvF 2/87, 1 BvF 3/87, (Bundesverfassungsgericht)

Zahlung von Lohnersatzleistungen (Kurzarbeitergeld) bei regional beschränkten Arbeitskämpfen an Arbeitnehmer derselben Branche in anderen Tarifbezirken


1 BvF 2/86, 1 BvF 1/87, 1 BvF 2/87, 1 BvF 3/87, 1 BvF 4/87, 1 BvR 1421/86 (Bundesverfassungsgericht)

Kurzarbeitergeld


1 BvL 1/98, 1 BvL 4/98, 1 BvL 15/99 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtberücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt bei Berechnung von Lohnersatzleistungen


10 AZR 198/10 (Bundesarbeitsgericht)

Karenzentschädigung - Anrechnung von Arbeitslosengeld


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.