VG Ansbach, Entscheidung vom 02.11.2018, Az. AN 14 E 18.01722

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Gegenstand

Weigerung der Abgabe einer Unterlassungserklärung begründet keinen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 14 E 18.01722

02.11.2018

VG Ansbach

Entscheidung

Sachgebiet: E

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 02.11.2018, Az. AN 14 E 18.01722 (REWIS RS 2018, 2156)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 2156

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2 ARs 188/15

1 B 4254/18

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